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Arbeits- und DienstrechtArbeits- und Dienstrecht: Kai Schulz-Koffka und Niclas Schulz-Koffka Wir beraten und vertreten gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Frage- und Problemstellungen. Mandanten auf Arbeitgeberseite sind Wirtschaftsunternehmen verschiedener Größen und Branchen, öffentliche Arbeitgeber aller Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden), Kirchen und diakonische Einrichtungen sowie freie Wohlfahrtsträger. Für unsere Mandanten planen wir Umstrukturierungen und begleiten sie in der Umsetzungsphase, entwickeln kollektiv- und individualrechtliche Regelungsmodelle und beraten schon im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten, die wir bundesweit vertreten. Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstände mandatieren uns in allen Fragen von der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses bis zu seiner Beendigung, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und betrieblicher Altersversorgung. Wir vertreten darüber hinaus Betriebs- und Personalräte. Wir beraten und vertreten sowohl Dienstherrn (Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts) als auch Beamte und Dienstordnungs-Angestellte in allen Bereichen des Beamtenrechts. Unsere Mandanten kommen aus dem Kommunal-, Landes- und Bundesbereich sowie aus der sonstigen Selbstverwaltung. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in Konkurrentenverfahren, Abordnungen, Versetzungen, Auswirkungen bei der Umbildung von Behörden sowie im Nebentätigkeitsrecht. Das Arbeits- und Dienstrecht wird in unserer Kanzlei von zwei Fachanwälten bearbeitet.
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Kanzlei: Leisewitzstraße 47 · 30175 Hannover · Telefon: 0511/28 480-0 · Telefax: 0511/28 480-34 · Gerichtsfach 318/319 |
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