Schulz-Koffka, Deter, Pawelz: Rechtsanwälte, Notare, Fachanwälte
Impressionen aus der Kanzlei

Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht: Erich-Erdmann Deter und Barbara Häring

Wir vertreten Baufirmen/Bauträger, öffentliche Auftraggeber, Architekten und Ingenieure und deren Haftpflichtversicherungen sowie private Bauherren in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts. Einer unserer Schwerpunkte liegt bei der Mängelgewährleistung sowie der Geltendmachung/Abwehr von Werklohn- und Honorarforderungen.

In Bauprozessen ist eine sorgfältige Beweissicherung die Grundlage für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung und damit letztlich für den Erfolg. Wir beraten unsere Mandanten über die verschiedenen Möglichkeiten von Beweissicherungsmaßnahmen und arbeiten dabei eng mit Sachverständigen der jeweiligen Fachgebiete zusammen.

Wir sind sowohl vor Gericht als auch beratend im Rahmen einer außergerichtlichen Verständigung tätig. Gerichtliche Baurechtsstreitigkeiten dauern erfahrungsgemäß lange, da meist Sachverständigengutachten eingeholt und Detailfragen geklärt werden müssen. Häufig enden diese Verfahren nach langer Prozessdauer mit einem gerichtlichen Vergleich. Deshalb ist es meist ratsam den Versuch einer Klärung der Angelegenheit zu unternehmen, bevor es zu einem Prozess kommt. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, schneller zu einer Lösung des Konflikts zu führen und Prozessrisiken zum Beispiel in Form unüberschaubarer Sachverständigenkosten zu vermeiden.

Überdies entwerfen und prüfen wir Bau- und Architektenverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen