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Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht: Eckhard David, Erich-Erdmann Deter, Barbara Häring Wir beraten Kommunen, Firmen, Bauträger und Privateigentümer in allen Fragen des öffentlichen Baurechts, also des BauGB, der NBauO und des anlagenbezogenen Fachplanungsrechts. Hierzu zählen auch die betriebs- und standortbezogenen Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzrechts, der TA Lärm, der Verkehrslärmschutzverordnung und der GIRL. Wir konzipieren und verhandeln für unsere Mandanten städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge und vorhabenbezogene Durchführungsverträge und wir erarbeiten Abwägungsvorschläge für die Bauleitplanung. Ferner beraten wir unsere Mandanten bei Planfeststellungen im Bereich des Verkehrsrechts, des Abfall- und des Wasserrechts.
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Kanzlei: Leisewitzstraße 47 · 30175 Hannover · Telefon: 0511/28 480-0 · Telefax: 0511/28 480-34 · Gerichtsfach 318/319 |
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