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PflegeversicherungsrechtPflegeversicherungsrecht: Barbara Häring und Erich-Erdmann Deter Wir unterstützen ambulante und stationäre Einrichtungsträger der Altenpflege beim Erlangen oder Ändern ihres Versorgungsvertrages ebenso wie bei den Verhandlungen über Leistungsvereinbarungen und die dazugehörigen Pflegesätze. Im Fall der Nichteinigung vertreten wir sie vor der Schiedsstelle beziehungsweise den Sozialgerichten gegebenenfalls bis zum Bundessozialgericht. Darüber hinaus beraten wir die Einrichtungsträger in allen sonstigen Fragen des Pflegeversicherungsrechts wie zum Beispiel beim Vereinbaren von Zusatzleistungen, dem Abgrenzen von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung oder bei der Zulässigkeit von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Außerdem setzen wir für Bewohner/Klienten die angemessenen Pflegestufen durch.
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Kanzlei: Leisewitzstraße 47 · 30175 Hannover · Telefon: 0511/28 480-0 · Telefax: 0511/28 480-34 · Gerichtsfach 318/319 |
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