Schulz-Koffka, Deter, Pawelz: Rechtsanwälte, Notare, Fachanwälte
Impressionen aus der Kanzlei

Sozialhilferecht für Einrichtungsträger

Sozialhilferecht für Einrichtungsträger (SGB XII): Barbara Häring und Erich-Erdmann-Deter

Wir beraten freigemeinnützige und private Einrichtungsträger der Altenpflege und Behindertenhilfe in allen Angelegenheiten des SGB XII. Dabei unterstützen wir sie bei Verhandlungen über Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen nach dem SGB XII mit den jeweils zuständigen Kostenträgern und vertreten sie gegebenenfalls vor der Schiedsstelle oder den Sozialgerichten bis zum Bundessozialgericht. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Anbieter stationärer als auch teilstationärer und ambulanter Einrichtungen.

Daneben setzen wir Einzelansprüche von Bewohnern/Klienten gegenüber dem Sozialhilfeträger durch.